Perücken auf Rezept: Haaransatz & Haarteile
Erhalten Sie Ihre Perücke auf Rezept in nur 3 einfachen Schritten!
Benötigen Sie aus gesundheitlichen oder krankheitsbedingten Gründen eine Perücke oder Haarteile? Als Partner aller Krankenkassen unterstützen wir Sie dabei, Ihr Rezept für eine Perücke oder einen Haaransatz einfach und unkompliziert einzulösen. Wir kümmern uns um die komplette Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihr Wohlbefinden konzentrieren können.
Nehmen Sie sich die Zeit, aus unserem vielfältigen Sortiment bis zu drei Perückenmodelle auszuwählen. Bestellen Sie diese ganz bequem auf Rechnung und vermerken Sie in der Bestellanweisung, dass Sie die Perücke auf Rezept anfordern. Innerhalb weniger Tage liefern wir Ihnen die ausgesuchten Perücken durch unseren zuverlässigen Versandpartner DHL direkt nach Hause.
Nachdem Sie sich entschieden haben, senden Sie uns bitte das original unterzeichnete Rezept zusammen mit den zurückzusendenden Perücken. Es ist wichtig zu beachten, dass wir keine Kopien des Rezepts akzeptieren können, da diese von den Krankenkassen nicht anerkannt werden. Stellen Sie sicher, dass das Rezept auf der Rückseite persönlich von Ihnen unterschrieben wurde.
Wichtige Neuerung für die Abrechnung mit Ersatzkassen ab dem 01.02.2022
Zusätzlich zu Ihrer Sendung finden Sie zwei wichtige Dokumente, die Sie unbedingt ausfüllen und unterzeichnen müssen, um die Abrechnung korrekt durchzuführen. Sollte der Versand keine Dokumente enthalten, nutzen Sie bitte den folgenden Link, um die Unterschriften digital zu leisten: Diese Dokumente sind die Mehrkostenerklärung und die Beratungsbestätigung.
Sobald wir Ihr Rezept für die bestellten Perücken oder Haarteile erhalten haben, nehmen wir umgehend Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und kümmern uns um die Abrechnung. Sollte der Preis Ihrer ausgewählten Perücken oder Haarteile über den genehmigten Kosten Ihrer Krankenkasse liegen, erhalten Sie von uns eine separate Rechnung über den Differenzbetrag per Post.
Durch dieses System müssen Sie keinen Moment in Vorleistung treten, wenn Sie Ihre Perücke kaufen. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Abrechnung persönlich mit Ihrer Krankenkasse vorzunehmen. In diesem Fall müssten Sie jedoch die Kosten zunächst selbst tragen, bis die Krankenkasse Ihnen den Betrag für den Haarersatz in Form von Perücken und Haarteilen rückerstattet hat.
Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung, die den Kauf auf Rechnung oder per Rezept betreffen. Schreiben Sie uns dazu einfach an: info@nogibeautyshop.de
* Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die vollständigen Kosten für die Ware in Rechnung stellen müssen, falls wir das Rezept zusammen mit den erforderlichen Dokumenten nicht innerhalb der Widerrufsfrist erhalten.
Wo kann ich ein Rezept bekommen?
Viele Menschen haben im Rahmen medizinischer Behandlungen das Recht auf finanzielle Unterstützung beim Kauf einer Perücke oder eines Haaransatzes. Um dies jedoch geltend machen zu können, benötigen sie ein entsprechendes Rezept.
Ein solches Rezept kann von folgenden Ärzten ausgestellt werden:
Was für manche lediglich ein Stück Papier darstellt, ist für betroffene Personen häufig der Schlüssel zu mehr Lebensqualität. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Ärzte über die Rechte ihrer Patienten informiert sind und ihnen Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Perücke oder eines Haaransatzes aufzeigen.
Wann kann eine Perücke/ein Haaransatz verordnet werden?
Es gibt verschiedene medizinische Behandlungen, bei denen Ärztinnen und Ärzte in der Lage sind, eine Perücke oder einen Haaransatz zu verordnen. Zu diesen gehören:
Unabhängig davon, ob es sich um einen Erwachsenen oder ein Kind handelt, spielt der vorliegende Befund eine ausschlaggebende Rolle.
Wie viel zahlen die Krankenkassen zur Perücke/zum Haaransatz dazu?
In der Regel übernimmt keine Krankenkasse die gesamten Kosten für eine Perücke oder einen Haaransatz. Die Höhe der finanziellen Unterstützung variiert je nach Diagnose. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, dass die Diagnose so präzise wie möglich auf dem Rezept vermerkt wird. Das Dokument sollte stets klarstellen, ob es sich um einen dauerhaften oder vorübergehenden Haarverlust handelt.
Des Weiteren variieren die Vorgaben und Unterstützungsmodelle hinsichtlich Kunst- und Echthaar sowie für Perücken für Kinder im Vergleich zu Erwachsenen. Um Patienten umfassend über ihre Rechte zu informieren, ist es wichtig, sich mit den jeweiligen Leistungen der Krankenkassen vertraut zu machen.
Krankenkasse |
Telefon |
Höchzuschuss für Kunsthaar |
Zuschussintervall |
Höchstzuschuss für Echthaar |
Zuschussintervall |
AOK Baden-Württemberg | 0800 26 52 965 | 220 €, bei speziellen Diagnosen 360 €* | alle 12 Monate* | 980-1140* | 12 Monate bei spezieller Diagnose* | AOK Bayern | 0800 2246465 | 250-350€* | alle 12 Monate* | 720€* | 12 Monate bei spezieller Diagnose* | AOK Hessen | 0800 0000255 |